Für Ihre Freizeit heiBt Sie Blâmont Bon Accueil herzlich willkommen

Teich und Angeln Bon Accueil (Gemeindeteich in Blâmont)


Angeln in Blâmont
Ein kommunaler Angelschein ist alles was Sie brauchen, um im 3 Hektar großen Gemeindeteich Hechte, Karpfen, Zander... zu fangen.
Raubfischen:
- geöffnet am 8. Mai
- geschlossen am 31. Januar

Fischvorschriften

Art. 1. - Gemeindeteich.
 
- Das Angeln ist nur im Gemeindeteich von Blâmont erlaubt, und nur für Angler mit einem kommunalen Angelschein.
- Am Pâtis-Teich ist das Angeln verboten.
- Die Gemeinde behält sich das Recht vor, bei bestimmten Veranstaltungen entschädigungslos den Zugang zum Teich zu sperren.
- Angeldaten, diese Vorschriften und alle nützlichen Informationen sind im Rathaus oder auf den Webseiten der Gemeinde unter http://www.blamont.fr und http://www.blamont-loisirs.fr erhältlich.
 
Art. 2. - Angelschein.
 
- Alle Fischer müssen im Besitz einer gültigen kommunalen Angelscheins sein und diesen auf Anfrage den kommunalen Behörden oder ihrer Delegierten und Kontrolleuren vorzeigen.
- Der Schein ist nur gültig, wenn die Personalien auf der Innenseite ausgefüllt sind (mit Passsfoto für die Jahreskarte). Der Karteninhaber muss sich ausweisen können. 
- Diese persönliche, nicht gegenseitige Karte, die nur auf dem Gemeindeteich von Blâmont gültig ist, ist
- nicht übertragbar,
- noch erstattbar.
  
Art. 3. - Preise.

Siehe nächste Seite.

Die Jahreskarte hat einen Pauschalpreis für das gesamte Kalenderjahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember).
 
Art. 4. - Fangtechniken.

- Für Jahreskarten von über 12 jährigen und für die Tageskarte sind 3 Ruten zugelassen.
- 1 in der Hand gehaltener Rute ist für Kinder unter 12 Jahren zugelassen.
- Das Angeln mit einem Kahn ist verboten.
- Das Anfüttern mit einem kleinen ferngesteuerten Boot ist erlaubt.

Art. 5. - Fischfang.

- Pro Tag erlaubte Fänge: 3 Raubfische.
- Mindestfanggröße: Hecht 60 cm - Zander 50 cm. Alle kleineren Fänge müssen ins Wasser zurückgesetzt werden.
- Begnadigung der Karpfen ("no kill").

Art. 6. - Uhrzeiten.

- Das Angeln darf nicht früher als eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang und nicht später als eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang praktiziert werden.
- Nachtangeln verboten (mit Ausnahme spezieller Zulassung).

Art. 7. - Bewahrung der Anlage.

- Baden ist verboten. 
- Campen ist verboten.
- Feuerstellen am Boden sind verboten.
- Hunde müssen an der Leine gehalten werden.
- Es ist verboten, Bäume zu fällen und Sträucher abzuschneiden.
- Die Fischer müssen ihren Müll entsorgen.
- Die Fischer müssen alle Vorschriften der Anlage einhalten.

Art. 8. - Sanktionen.
 
Bei festgestellten Verstößen gegen die Aufseher und die Anlage wird der Angelschein vom Aufseher vor Ort entzogen und eine Sanktion verhängt: Strafzettel, ein mögliches Gerichtsverfahren, das endgültige Fischverbot ohne zurückerstattung des Angelscheins.

Verstöße gegen die Fischereivorschriften

  Umweltgesetzbuch Fein Kommunale zivilrechtliche Entschädigung
Keine Vorlage der Angelkarte     50 €
Keine Angelerlaubnis R. 436-1 2. Klasse Straftat 
[150 €] 
150 €
Widerspruch gegen die Feststellung oder Untersuchung eines Verstoßes
L. 437-7 
R. 437-12 
3. Klasse Straftat [450 €] 
150 € + Auszahlung der Angelkarte
Angeln außerhalb der zulässigen Zeiten R. 436-13 
R. 436-40-l 2° 
3. Klasse Straftat [450 €] 
150 €
Angeln außerhalb der genehmigten Zeiträume     450 € + Auszahlung der Angelkarte
Nachtfischen nicht gestattet     450 € + Auszahlung der Angelkarte
Verbotene Fangmethode oder Fangart R. 436-34-I 1° 
R. 436-40-l 3°
3. Klasse Straftat [450 €]
75 € für 1 zusätzliche Rute 
150 € für andere
Handfischen R. 432-32 1° 3. Klasse Straftat [450 €]
150 €
Verwendung von Mitteln zum Einhaken des Fisches außer durch das Maul R. 436-32 2° 3. Klasse Straftat [450 €]
150 € + Auszahlung der Angelkarte
Fischen mit Sprengstoff, Elektrogeräten, Drogen oder Ködern zur Vergiftung des Fisches
L. 436-7 4500 € et deux ans d’emprisonnement 450 € + Auszahlung der Angelkarte
Fischen oder Transportieren von Fischen, die nicht der gesetzlichen Größe
R. 436-18 
R. 436-40-l 4°
3. Klasse Straftat [450 €]
150 € + 30 € pro nicht regulierendem Fisch
Fischen für mehr als die genehmigte Anzahl von Fängen
    150 € + 30 € pro zusätzlichem Fisch
Vermarktung von Fisch, der ohne Berufsfischer gefangen wurde
L. 436-15 3750 €  
Einführung von Arten, die als schädlich eingestuft sind oder nicht in der vom für die Süßwasserfischerei zuständigen Minister erstellten Fischliste aufgeführt sind
L. 432-10 9000 €  
Zerstörung eines Laichgebietes
L. 432-3 20 000 €  
Transport eines lebenden Karpfen über 60 cm L. 436-15-5° 
R. 436-81 
22 500 €  
Zone de Loisirs
(1, route de Cirey - RD 993)
54450 Blâmont
 

Verkauf der Karte
  • Im Rathaus (während der Öffnungszeiten; Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr, 15 bis 17 Uhr).
  • Am Angelchalet im Campingplatz (oder im Fischerhaus) . 
  • An der Rezeption des Campingplatzes.
Preise
Einwohner von Blâmont
Über 16 : 40 € 
Von 12 bis 16 Jahren : 20 €
Weniger als 12 Jahre : 10 €
Nicht Einheimische
Über 16 : 60 € 
Von 12 bis 16 Jahren : 30 €
Weniger als 12 Jahre : 15 €
Tageskarte
Tageskarte : 5 €