- nicht übertragbar,
- noch erstattbar.
Umweltgesetzbuch | Fein | Kommunale zivilrechtliche Entschädigung | |
Keine Vorlage der Angelkarte | 50 € | ||
Keine Angelerlaubnis | R. 436-1 |
2. Klasse Straftat [150 €] |
150 € |
Widerspruch gegen die Feststellung oder Untersuchung eines Verstoßes |
L. 437-7 R. 437-12 |
3. Klasse Straftat [450 €] |
150 € + Auszahlung der Angelkarte |
Angeln außerhalb der zulässigen Zeiten |
R. 436-13 R. 436-40-l 2° |
3. Klasse Straftat [450 €] |
150 € |
Angeln außerhalb der genehmigten Zeiträume | 450 € + Auszahlung der Angelkarte | ||
Nachtfischen nicht gestattet | 450 € + Auszahlung der Angelkarte | ||
Verbotene Fangmethode oder Fangart |
R. 436-34-I 1° R. 436-40-l 3° |
3. Klasse Straftat [450 €] |
75 € für 1 zusätzliche Rute 150 € für andere |
Handfischen | R. 432-32 1° |
3. Klasse Straftat [450 €] |
150 € |
Verwendung von Mitteln zum Einhaken des Fisches außer durch das Maul | R. 436-32 2° |
3. Klasse Straftat [450 €] |
150 € + Auszahlung der Angelkarte |
Fischen mit Sprengstoff, Elektrogeräten, Drogen oder Ködern zur Vergiftung des Fisches |
L. 436-7 | 4500 € et deux ans d’emprisonnement | 450 € + Auszahlung der Angelkarte |
Fischen oder Transportieren von Fischen, die nicht der gesetzlichen Größe |
R. 436-18 R. 436-40-l 4° |
3. Klasse Straftat [450 €] |
150 € + 30 € pro nicht regulierendem Fisch |
Fischen für mehr als die genehmigte Anzahl von Fängen |
150 € + 30 € pro zusätzlichem Fisch | ||
Vermarktung von Fisch, der ohne Berufsfischer gefangen wurde |
L. 436-15 | 3750 € | |
Einführung von Arten, die als schädlich eingestuft sind oder nicht in der vom für die Süßwasserfischerei zuständigen Minister erstellten Fischliste aufgeführt sind |
L. 432-10 | 9000 € | |
Zerstörung eines Laichgebietes |
L. 432-3 | 20 000 € | |
Transport eines lebenden Karpfen über 60 cm |
L. 436-15-5° R. 436-81 |
22 500 € |
Über 16 : | 40 € |
Von 12 bis 16 Jahren : | 20 € |
Weniger als 12 Jahre : | 10 € |
Über 16 : | 60 € |
Von 12 bis 16 Jahren : | 30 € |
Weniger als 12 Jahre : | 15 € |
Tageskarte : | 5 € |